Agentur für Arbeit

Arbeitslosengeld I ist das erste Auffangnetz, wenn Sie arbeitslos werden, oder aufgrund der maximalen Bezugsdauer von Krankengeld von der Krankenkasse ausgesteuert werden, ohne ihre Arbeitskraft wieder erlangt zu haben. Sie haben dann die Möglichkeit, trotz nach wie vor bestehenden Arbeitsverhältnisses, Arbeitslosengeld zu beziehen, solange die Deutsche Rentenversicherung noch nicht über die Erwerbsfähigkeit entschieden hat.

Manchmal stellt sich auch die Frage, wie Sie den ALG I – Antrag stellen, um trotz Arbeitsunfähigkeit Leistungen zu erhalten. Auch zur Vermeidung von Sperrzeiten oder sonstigen Minderungen empfiehlt sich bei entsprechender Vorgeschichte (Eigenkündigung oder personenbedingte Kündigung) eine vorherige Beratung.