Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz immer anrechnungsfrei

Entgegen der Ansicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und der dortigen Verwaltungsvorschriften ist eine Grundrente niemals Einkommen im sozialrechtlichen Sinne. Dies gilt auch, soweit eine Grundrente ruht, weil zugleich eine Verletztenrente ausgezahlt wird. Es lohnt sich daher gegen die falschen Bescheide vorzugehen; dies ist auch rückwirkend möglich, sodass gegebenenfalls erhebliche Beträge zurückverlangt werden können. Aktuell erstritten wurden bspw. rückwirkende Zahlungen ab dem 01.04.2012 vor dem Verwaltungsgericht Berlin zum Aktenzeichen VG 37 K 266.12; Urteil vom 07.08.2014. Lassen auch Sie sich beraten!