{"id":61,"date":"2011-12-31T22:49:53","date_gmt":"2011-12-31T21:49:53","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/?p=61"},"modified":"2016-04-19T20:34:28","modified_gmt":"2016-04-19T18:34:28","slug":"krankenversicherungsbeitrag-fuer-rentner-gkv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/2011\/12\/31\/krankenversicherungsbeitrag-fuer-rentner-gkv\/","title":{"rendered":"Krankenversicherungsbeitrag f\u00fcr Rentner (GKV)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Versicherungspflichtige Rentner haben neben den Beitr\u00e4gen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch f\u00fcr Versorgungsbez\u00fcge sowie f\u00fcr Arbeitseinkommen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge zu zahlen. Die Bedingungen f\u00fcr Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich im Laufe der Jahre stark ver\u00e4ndert. Waren die Rentner in den gesetzlichen Krankenkassen urspr\u00fcnglich beitragsfrei versichert, so m\u00fcssen sich auch Rentner seit 1983 mit einem Beitrag an der Krankenversicherung beteiligen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge richtet sich wie bei Berufst\u00e4tigen nach der H\u00f6he des Einkommens. Von der Rente muss ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag zur Krankenversicherung entrichtet werden. Rentner mit geringeren Eink\u00fcnften aus der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen daher entsprechend weniger als Rentner mit h\u00f6heren Renten. Den halben Beitrag \u00fcbernimmt bei Rentnern, die w\u00e4hrend ihres Erwerbslebens pflichtversichert waren, die gesetzliche Rentenversicherung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 01.07.2005 m\u00fcssen alle Miglieder der gesetzlichen Kassen, auch freiwillig- und pflichtversicherte Rentner, einen zus\u00e4tzlichen Eigenanteil von 0,9 % zum allgemeinen Beitragssatz leisten. An diesem Zusatzbeitrag beteiligen sich die Rentenversicherungstr\u00e4ger nicht. Dadurch werden die Rentenversicherungstr\u00e4ger um 0,45 Prozent entlastet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 1. Januar 2004 werden auch auf Betriebsrenten und weitere Nebeneink\u00fcnfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlt. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen als Rentner sowohl aus der gesetzlichen Rente von der BfA bzw. LVA als auch aus Versorgungsbez\u00fcgen Beitr\u00e4ge. Zu den Versorgungsbez\u00fcgen z\u00e4hlt neben der klassischen Betriebsrente auch die durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung. Insbesondere auch Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung unterliegen der Beitragspflicht.Versorgungsbez\u00fcge \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden \u2013 sind als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig, soweit sie aufgrund einer Einschr\u00e4nkung der Erwerbsf\u00e4higkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden und wenn sie auf eine fr\u00fchere Erwerbst\u00e4tigkeit des Versorgungsempf\u00e4ngers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dazu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Versorgungsbez\u00fcge aus einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnis oder aus einem Arbeitsverh\u00e4ltnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grunds\u00e4tzen (mit Ausnahmen wie \u00fcbergangsweise gew\u00e4hrten Bez\u00fcgen, unfallbedingten Leistungen oder<br \/>\nLeistungen der Besch\u00e4digtenversorgung),<br \/>\n&#8211; Bez\u00fcge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekret\u00e4re und Minister,<br \/>\nRenten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die f\u00fcr Angeh\u00f6rige bestimmter Berufe errichtet sind,<br \/>\nRenten und Landabgaberenten nach dem Gesetz \u00fcber die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer \u00dcbergangshilfe,<br \/>\n&#8211; Renten der betrieblichen Altersversorgung einschlie\u00dflich der Zusatzversorgung im \u00f6ffentlichen Dienst und der h\u00fcttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Leistungen sind selbst dann beitragspflichtige Versorgungsbez\u00fcge, wenn sie \u00fcberwiegend oder sogar ausschlie\u00dflich durch Beitr\u00e4ge des Arbeitnehmers finanziert worden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beispiel:<br \/>\nEin Arbeitnehmer erh\u00e4lt mit 65 Jahren eine Direktversicherung in H\u00f6he von 90.000 \u20ac ausbezahlt. Diese Summe wird auf 10 Jahre umgelegt, d.h. 1\/120 der Summe wird als monatlicher Zahlbetrag herangezogen:   90.000 \u20ac \/ 120 = 750 \u20ac<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit ergibt sich bei einem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) von 14,9 % bei 750 \u20ac ein Beitrag von 111,75 \u20ac monatlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hat ein Rentner viele Nebeneink\u00fcnfte, kann sein Beitrag m\u00f6glicherweise nahe am H\u00f6chstssatz liegen. Wo der H\u00f6chstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft liegen wird, ist kaum vorherzusagen. In den letzten 20 Jahren hat sich der durchschnittliche H\u00f6chstsatz der GKV allerdings um durchschnittlich 5,5 % j\u00e4hrlich erh\u00f6ht. Im Jahr 2012 liegt der H\u00f6chstsatz bei ca. 592 Euro (ohne Pflegeversicherung).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Versicherungspflichtige Rentner haben neben den Beitr\u00e4gen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch f\u00fcr Versorgungsbez\u00fcge sowie f\u00fcr Arbeitseinkommen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge zu zahlen. Die Bedingungen f\u00fcr Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich im Laufe der Jahre stark ver\u00e4ndert. Waren die Rentner in den gesetzlichen Krankenkassen urspr\u00fcnglich beitragsfrei versichert, so m\u00fcssen sich auch Rentner [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[5],"class_list":["post-61","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-themen-aus-der-praxis","tag-krankenversicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":62,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61\/revisions\/62"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}