{"id":15,"date":"2016-04-17T16:25:06","date_gmt":"2016-04-17T14:25:06","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/?page_id=15"},"modified":"2020-06-26T10:01:04","modified_gmt":"2020-06-26T08:01:04","slug":"kosten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/kosten\/","title":{"rendered":"Kosten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Eine Frage stellt sich jeder vor dem Anwaltsbesuch und zwar:<br \/>\n<strong>Was wird mich die Beratung kosten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Meine Dienstleistung unterteilt sich in:<\/p>\n<ul id=\"liste2_startseite\" style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: left;\">Erstberatung (bis 190,00 EUR netto je nach Bedeutung und Umfang der Angelegenheit)<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Beratung (pauschal oder nach Stundensatz, Vereinbarungssache)<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Au\u00dfergerichtliche Vertretung<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Gerichtliche Vertretung<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die <strong>Erstberatung <\/strong>dient zun\u00e4chst erst einmal dazu den Umfang Ihres Bedarfs an rechtlicher Beratung festzustellen und sich kennenzulernen. F\u00fcr Ihre Fragen erhebliche Unterlagen (Bescheide etc.) k\u00f6nnen Sie mir in Vorbereitung des Termins vorab gern als Kopie \u00fcbermitteln. In Kenntnis des Sachverhaltes werde ich in der Lage sein die Chancen und Risiken eines Vorgehens, sowie auch die weiteren entstehenden Kosten zu erl\u00e4utern. Nach Abschluss der Erstberatung entscheiden Sie, ob ich weiterhin f\u00fcr Sie t\u00e4tig sein werde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die H\u00f6he der Kosten orientiert sich u.a. an dem zeitlichen Umfang der Beratung, dem Umfang der zu sichtenden Unterlagen und dem Haftungsrisiko, dass mit der Auskunft verbunden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verg\u00fctung f\u00fcr eine konkrete <strong>Beratung <\/strong>in der Sache wird im Voraus vereinbart. Daf\u00fcr bieten sich die Abrechnung nach Stunden oder eine Pauschale an. Abgerechnet wird die tats\u00e4chliche Beratungszeit sowie fallspezifische Recherche nach aktueller Rechtsprechung. Beratungspauschalen orientieren sich am gesch\u00e4tzten Aufwand oder dem Streitwert der Angelegenheit. Eine Beratung liegt vor, wenn ich Sie umfassend informiere, Ihnen Handlungsm\u00f6glichkeiten aufzeige und fachliche Hinweise gebe und diese ggf. gutachterlich auch ausformuliere.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der <strong>aussergerichtlichen Vertretung<\/strong> handle ich in Ihrem Namen gegen\u00fcber Dritten. Bei der Abrechnung dieser T\u00e4tigkeit bin ich bei der Verg\u00fctung an das Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG) gebunden. Grunds\u00e4tzlich richtet sich die Verg\u00fctung nach dem Streitwert.<br \/>\nGleiches gilt f\u00fcr die <strong>gerichtliche Vertretung<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG), sowie dem dazugeh\u00f6rigen Verg\u00fctungsverzeichnis (RVG VV) erfolgt in diesen F\u00e4llen nach Streitwerten, wobei dem jeweiligen Wert sodann tabellarisch eine Geb\u00fchrenh\u00f6he zugeordnet wird. F\u00fcr die Berechnung der anwaltlichen Geb\u00fchren gibt es im Internet Geb\u00fchrenrechner, so z. B. <a href=\"http:\/\/www.rechtsanwaltsgebuehren.de\/\">www.rechtsanwaltsgebuehren.de<\/a> &#8211; hier k\u00f6nnen Sie sich einen \u00dcberblick \u00fcber die entstehenden Kosten machen. \u00dcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung erteile ich Ihnen aber auch jederzeit kostenlos Auskunft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sind Sie rechtschutzversichert? Dann lohnt sich in jedem Fall das Einholen einer Deckungszusage, denn wird diese erteilt, so werden die anfallenden Kosten von der <strong>Rechtsschutzversicherung <\/strong>getragen. Allerdings kann ich nicht garantieren, dass die Rechtsschutzversicherung f\u00fcr <strong>alle<\/strong> anfallenden Kosten aufkommt. Oftmals wird ein Selbstbehalt vereinbart, welcher pro Rechtsschutzfall von Ihnen getragen werden muss. Diese Angaben k\u00f6nnen Sie Ihrer Police entnehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine weitere M\u00f6glichkeit der finanziellen Entlastung besteht, wenn Sie einen Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe haben; die entsprechenden Antr\u00e4ge finden Sie auf der Formularseite dieser Website.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr B\u00fcrger mit geringem Einkommen gew\u00e4hrt der Staat Hilfestellungen. Im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzung und in Beratungsangelegenheiten ist dies die sogenannte <strong>Beratungshilfe<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich wird Beratungshilfe gew\u00e4hrt, wenn eine Person nach ihren pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen nicht in der Lage ist, die Kosten f\u00fcr eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere M\u00f6glichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Den hierf\u00fcr erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts. Aufgrund der neuen deutlich umst\u00e4ndlicheren Beratungshilfepraxis seit dem 01.01.2014 sollten Rechtsuchende vor einer anwaltlichen Beratung grunds\u00e4tzlich einen Berechtigungsschein bei dem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht beantragen. So haben sie die Sicherheit, dass ihnen tats\u00e4chlich Beratungshilfe gew\u00e4hrt wird und der Rechtsanwalt ist von der ggf. zeitraubenden Pr\u00fcfung des Vorliegens und Nachweises der Beratungshilfevoraussetzungen befreit. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr alte, kranke oder gehbehinderte Rechtssuchende bzw. solche, die einen weiten Weg zum zust\u00e4ndigen Amtsgericht auf sich nehmen m\u00fcssten oder auch in besonders eiligen F\u00e4llen. \u00dcber Ihren Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Zur Beantragung eines Berechtigungsscheins bei dem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht sollten Rechtsuchende unbedingt mitnehmen:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Personalausweis.<\/li>\n<li>Bewilligungsbescheid (ALG II\/Grundsicherung), Wohngeldbescheid und\/oder Einkommensnachweis<\/li>\n<li>Kontoauszug \u00fcber den letzten Monat und ggf. Nachweise \u00fcber sonstige Konten\/Sparb\u00fccher etc.<\/li>\n<li>Soweit keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden oder zwarGrundsicherungsleistungen bezogen werden, aber die tats\u00e4chliche Miete \u00fcber der im Bescheid anerkanntenMiete liegt und \u00fcber zus\u00e4tzliches Einkommen verf\u00fcgt wird: Sicherheitshalber den aktuellen Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung (wenn der Mietvertrag schon \u00e4lter und nicht mehr aktuell ist).<\/li>\n<li>Im Einzelfall und soweit erforderlich Nachweise zu sonstigen Belastungen (kostenaufwendigeErn\u00e4hrung, Zahlungsverpflichtungen etc.).<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bitte beachten Sie<\/strong>, dass bei Vorlage eines Rechtsberatungsscheins beim Anwalt eine Geb\u00fchr von<strong> 15 \u20ac<\/strong> f\u00fcr die Beratung f\u00e4llig wird (\u00a7 8 Abs. 1 BerHG). Ohne Rechtsberatungsschein erfolgt die Abrechnung nach den sonst \u00fcblichen S\u00e4tzen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen greift die sogenannte <em><strong>Prozesskostenhilfe<\/strong>. <\/em>Die hierf\u00fcr erforderlichen Antr\u00e4ge werden von hier aus beim zust\u00e4ndigen Gericht eingereicht. Je nach Verm\u00f6genssituation \u00fcbernimmt die Staatskasse dann ganz oder teilweise die Kosten f\u00fcr Ihren Anwalt und die entstehenden Gerichtskosten. Nicht \u00fcbernommen werden die Anwaltskosten der gegenseite. Weiterhin gilt es zu beachten, dass die Prozesskostenhilfe je nach Einkommenssituation nur gegen eine R\u00fcckzahlung in Raten \u00fcbernommen wird. Ob Sie vollen oder ratenweisen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben k\u00f6nnen Sie u.a. im Merkblatt f\u00fcr die Prozesskostenhilfe mit Stand zum 01.01.2014 nachlesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/rechtsanwaeltin-ernst.de\/home\/? attachment_id=363\" rel=\"attachment wp-att-363\">Merkblatt_Prozesskostenhilfe_01.01.2014<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedenken Sie: Kosten sind kein Tabuthema, sondern Kostentransparenz vielmehr ein wichtiger Bestandteil der Beratung. Also fragen Sie nach!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Frage stellt sich jeder vor dem Anwaltsbesuch und zwar: Was wird mich die Beratung kosten? 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