Beitragsrückstände Krankenversicherung – Erlass zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden vom GKV-Spitzenverband

Endlich gibt es ihn, den 1. GKV Erlass zu den „Einheitlichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“. Etliche Tausend Bundesbürger sind davon betroffen, da es trotz der seit dem 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht nicht allen möglich bzw. nicht von allen gewollt war, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen. Dies führte vor allem im Krankheitsfall oder sporadischen Kontrollen zu erheblichen Beitragsschulden, die zudem sehr hoch mit Säumniszuschlägen – teilweise so hoch wie die Beitragsschuld selbst – belegt waren.

Der Erlass beinhaltet u.a., dass bei allen Personen, deren Versicherungspflicht ab dem 01.08.2013 bis zum 31.12.2013 festgestellt wird, alle Beitragsrückstände, die in der Zeit zwischen Beginn der Versicherungspflicht (frühestens 01. 042007) und der – ggf. verspäteten – Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, sowie die darauf entfallenden Säumniszuschläge vollständig erlassen werden.

Ferner bedeutet dies, dass der erhöhte Säumniszuschlag von 5 % im Monat (entspr. 60 % im Jahr) entfällt. Für die Zukunft gilt für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Alle noch nicht gezahlten Säumniszuschläge werden in Höhe der Differenz zwischen dem bis zum 31. Juli 2013 geltenden erhöhten und dem neuen Säumniszuschlag erlassen.

Somit besteht für alle GKV-Beitragsschuldnern bis zum 31.12.2013 die Möglichkeit nahezu vollständig die GKV-Schulden bei Krankenkassenrückkehr erlassen zu bekommen. Also nutzen Sie diese Chance, die Zeit bis zum Jahresende ist schnell vergangen. Für weitere Fragen und vorherige Beratung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.